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Ulrich Vultejus Aktualisiert am 8-5-2010

Der ehemalige deutsche Richter Prof. Vultejus äußerte in der "Zeitschrift für Rechtspflege", Ausgabe 3/08 vom 11-4-2008, daß er, wie andere Richter auch, in seinen Urteilen den Täterinnen einen "Frauenrabatt" gewährt habe.

"Theoretisch müssen Männer und Frauen bei gleichen Taten auch gleich bestraft werden. Rechtssoziologen wollen herausgefunden haben, dass Frauen etwas milder bestraft werden. Ich bin in Strafverfahren gegen Frauen immer wieder in Schwierigkeiten geraten und habe mich deshalb jeweils gefragt, welche Strafe würde ich gegen einen Mann bei derselben Anklage verhängen und auf diese Strafe alsdann abzüglich eines 'Frauenrabatts' erkannt. Ähnlich scheinen es auch meine Kollegen zu handhaben, wie die eben wiedergegebene rechtssoziologische Untersuchung ergibt. Ein Frauenrabatt ist gerechtfertigt, weil es Frauen im Leben schwerer haben und Strafen deshalb bei ihnen härter wirken."

Ich werfe ihm vor:

  • Geschlechtsspezifische gewohnheitsmäßige Rechtsbeugung.

Um Mißverständnissen vorzubeugen, möchte ich klarstellen, daß die hier ausgesprochenen Vorwürfe keine Pauschal-Bewertungen sind. Was insbesondere Vultejus betrifft, so dürfte er sich in seiner richterlichen Berufspraxis durch eine eher ungewöhnliche Aufrichtigkeit und Unabhängigkeit ausgezeichnet haben. Vgl. hierzu die Würdigung mit dem Titel Ulrich Vultejus zum Achtzigsten.

Wenn Vultejus mit seinen o.g. Äußerungen die Tatsache einer geschlechtsbezogenen Zwei-Klassen-Justiz offenbarte, so ist dies folglich sehr ernst zu nehmen. Wir dürfen uns fragen, inwieweit Richter, die weniger unabhängig urteilen als Vultejus es tat, dem gynokratischen Erwartungsdruck nach Frauen-Besserstellung nachgeben.


Nachtrag 8-5-2010:

Der Salzburger Kriminalpsychologe Walter Hauptmann hat sich ähnlich geäußert wie Vultejus. In einem Artikel von "DiePresse.com" wird er zitiert wie folgt:

"Frauen", sagt Hauptmann, "werden tendenziell milder bestraft." Warum? "Das hat mit der sozialen Beeindruckbarkeit zu tun", sprich: Bei Frauen genügt demnach eine geringere Strafe zur Abschreckung.

Unfair? "Nur dann, wenn Sie strikt von einer numerischen Gerechtigkeit ausgehen." Er selbst finde unterschiedliche Strafen - soweit nicht andere Faktoren wie "Mitleid oder ein hübscher Augenaufschlag" dazukämen - durchaus gerechtfertigt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.04.2010)

Das wirft allerdings die Frage auf, ob Vultejus, Hauptmann und Kollegen permanente Rechtsbeugung begehen bzw. diese rechtfertigen, oder ob sie aus der objektiven Erkenntnis heraus handeln, daß Frauen in ihrem konstitutionellen Reifegrad zwischen Kindern und Männern angesiedelt sind. In letzterem Falle sollten sie den Mut aufbringen, diese Erkenntnis als solche, d.h. als gültige Theorie, zu formulieren.

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