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Der ehemalige deutsche Richter Prof. Vultejus äußerte in der "Zeitschrift für Rechtspflege", Ausgabe 3/08 vom 11-4-2008, daß er, wie andere Richter auch, in seinen Urteilen den Täterinnen einen "Frauenrabatt" gewährt habe.
Ich werfe ihm vor:
Um Mißverständnissen vorzubeugen, möchte ich klarstellen, daß die hier ausgesprochenen Vorwürfe keine Pauschal-Bewertungen sind. Was insbesondere Vultejus betrifft, so dürfte er sich in seiner richterlichen Berufspraxis durch eine eher ungewöhnliche Aufrichtigkeit und Unabhängigkeit ausgezeichnet haben. Vgl. hierzu die Würdigung mit dem Titel Ulrich Vultejus zum Achtzigsten.
Wenn Vultejus mit seinen o.g. Äußerungen die Tatsache einer geschlechtsbezogenen Zwei-Klassen-Justiz offenbarte, so ist dies folglich sehr ernst zu nehmen. Wir dürfen uns fragen, inwieweit Richter, die weniger unabhängig urteilen als Vultejus es tat, dem gynokratischen Erwartungsdruck nach Frauen-Besserstellung nachgeben.
Nachtrag 8-5-2010:
Der Salzburger Kriminalpsychologe Walter Hauptmann hat sich ähnlich geäußert wie Vultejus. In einem Artikel von "DiePresse.com" wird er zitiert wie folgt:
Das wirft allerdings die Frage auf, ob Vultejus, Hauptmann und Kollegen permanente Rechtsbeugung begehen bzw. diese rechtfertigen, oder ob sie aus der objektiven Erkenntnis heraus handeln, daß Frauen in ihrem konstitutionellen Reifegrad zwischen Kindern und Männern angesiedelt sind. In letzterem Falle sollten sie den Mut aufbringen, diese Erkenntnis als solche, d.h. als gültige Theorie, zu formulieren.